Bruchhausen (Landkreis Neuwied)


Als einziger Ort am Unkeler Bogen liegt der Marienwallfahrtsort Bruchhausen nicht im unteren Mittelrheintal, sondern auf der Linzer Höhe in der Quellmulde des Hähnerbachtals.

Im Bruchhausen fällt zunächst die Pfarr- und Wallfahrtskirche St. Johann Baptist ins Auge, deren Bestehen auf das Jahr 1230 zurückgeht. Vom ursprünglichen Bau stehen noch Turm und Langhauswände. In der späten Gotik um das Jahr 1500 wurde ein neuer Chor gebaut und das Langhaus verlängert. 1682 wurde an das Südschiff an der Südwestecke ein Vorbau gelegt (Zahl im Türrahmen). 1887 wurde der Chor, 1922 das Schiff ausgemalt, 1931 das Äußere wieder hergestellt.

Im Innern birgt die St. Johann Baptist Kirche eine Reihe von Kostbarkeiten. Auf dem linken Seitenaltar befindet sich eine stehende Madonna aus Kalkstein, die dem Meister der Karmeliter-Madonna in Mainz Anfang des 15. Jahrhunderts zugeschrieben wird. Sie wurde zunächst als „Trösterin der Betrübten“ bis in das Jahr 1745 verehrt. Eine andere Madonna stammt aus dem 14. Jahrhundert und wird bis heute von Wallfahrern verehrt. An der Südwand fällt der Blick auf ein großes Ölbild, das einen Totentanz darstellt. Dieses Bild aus dem 17. Jahrhundert gilt als der einzige im Rheinland vorkommende Totentanz.

Eines der ältesten Gebäude in Bruchhausen ist die Alte Burg, in der im 17. Jahrhundert die Grafen von Spee wohnten. Der Hof liegt oberhalb der Kirche an der höchsten Stelle des Ortes. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein schlichtes spätgotisches Gebäude mit hoch aufragenden Giebeln aus dicken Bruchsteinmauern. Die Fachwerkteile des Hauses sind Anbauten späterer Zeit.

Die Burg der Grafen von Spee war im Mittelalter Schauplatz des Dramas der Hexenkönigin von Bruchhausen. Anna Spee hatte nach dem Tod ihres Mannes ein zweites Mal geheiratet, was sie in der damaligen Zeit grundverdächtig machte. Als sie von anderen Frauen unter Folter als Hexe bezeichnet wurde, wird sie 1631 zum Scheiterhaufen gebracht und in Bruchhausen verbrannt. Makaber daran: Anna Spee war die Tante von Friedrich von Spee, der zeitgleich die Cautio Criminalis verfasste, eine Rechtsanalyse, die das Ende des mittelalterlichen Hexenwahns einläutete und dem das deutsche Recht den heute noch gebräuchlichen Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten – verdankt.


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