Videos aus der Vogelperspektive: Wird die Drohne zum neuen Must-Have für Wanderer?


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Bei einer Wanderung steht meist die sportliche Aktivität im Vordergrund. Aber auch die einzigartige Natur hat ihren ganz besonderen Reiz. Schon längst sind sich Wanderfans daher einig: Kamera und Fernglas gehören zur Grundausstattung bei jeder Wanderung. Sie ermöglichen es, die beeindruckende Landschaft noch intensiver zu genießen und für die Ewigkeit festzuhalten.

Vielen Wanderfreunden reicht die normale Digitalkamera aber nicht mehr aus. Sie wollen noch attraktivere Aufnahmen von den Berggipfeln und Wandertouren machen. Insbesondere die Vogelperspektive ermöglicht spannende Eindrücke bei Bergwanderungen. Deshalb ist es wenig verwunderlich, dass die Drohne immer mehr zum Wander-Must-Have wird. Zahlreiche Anbieter haben mittlerweile unbemannte Fluggeräte im Sortiment, die zuverlässig mitfliegen und einzigartige Fotos von oben aufnehmen.

Wandern mit der Fotodrohne – Worauf sollte bei der Auswahl geachtet werden?

Eine Wanderung mit der Fotodrohne empfiehlt sich besonders für Routen, bei denen es hoch hinausgeht, wie etwa beim Klettersteig in Bremm an der Mosel oder bei der Drei-Gipfel-Tour am Feldberg im Taunus. In derartigen Höhen entstehen die tollsten Luftaufnahmen. Allerdings sollten Wanderer bei der Auswahl der Drohne auf ein paar Dinge achten, damit sie wirklich ihre Freude daran haben.

Steuerung und Funktionsumfang

Damit die Drohne beim Wandern nicht zu stark ablenkt oder gar zur Gefahr wird, sollte sie eine intuitive Steuerung bieten. Am besten geeignet sind Modelle, bei denen die Steuerung komplett über das Smartphone möglich ist, denn dann kann man sich das zusätzliche Gewicht einer Fernbedienung sparen. Das trifft zum Beispiel auf die Typhoon 4K von Yuneec zu: Dieses Komplettsystem aus Drohne und CGO3 Kamera mit 4K-Auflösung lässt sich mit der kostenfreien CGO-App vollständig über das Smartphone steuern. Zudem bietet die App die Möglichkeit, sich das Livebild der Kamera direkt auf dem Smartphone anzuschauen. Außerdem gehören etwa auch eine Return-Home- und eine Follow-Me-Funktion zum Funktionsumfang, was sich bei Wanderungen als äußerst praktisch erwiesen hat.

Gewicht und Größe

Wenn die Drohne zu Fuß mit in die Berge genommen wird, sollte sie möglichst leicht und kompakt sein. Das trifft beispielsweise auf die Yuneec Breeze zu, die nur 400 Gramm wiegt, während die Typhoon 4K mit 1,6 Kilogramm schon etwas schwerer ist. Es gibt aber durchaus noch schwerere und größere Drohnen, sodass sich ein Vergleich hier definitiv lohnt.

Akkulaufzeit

Es ist sehr ärgerlich, wenn der Akku schon leer ist, bevor man wirklich tolle Aufnahmen machen konnte. Deshalb sollte auf eine ausreichende Akkulaufzeit geachtet werden. Sie liegt bei den gängigen Modellen zwischen 20 und 30 Minuten. In den kalten Bergen kann die Zeit, die der Akku tatsächlich durchhält, allerdings deutlich darunter liegen. Deshalb sollte mindestens ein Ersatz-Akku eingepackt werden. Außerdem ist es wichtig, die Akkus immer warm zu halten.

Rechtliche Lage beachten

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im April 2017 eine neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten eingeführt, die folgende Regelungen vorsieht:

  1. Kennzeichnungspflicht
    • Unbemannte Flugsysteme, die mindestens 0,25 Kilogramm wiegen, müssen gekennzeichnet sein, damit sich der Halter schnell ermitteln lässt
    • Dafür wird eine Plakette mit Anschrift und Name des Besitzers auf die Drohne geklebt
  2. Kenntnisnachweis
    • Entweder durch eine gültige Pilotenlizenz
    • Oder durch eine Bescheinigung nach Prüfung, die von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle durchgeführt wird (auch online möglich, Mindestalter: 16 Jahre)
    • Oder durch eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (Mindestalter: 14 Jahre)
  3. Erlaubnisfreiheit
    • Für unbemannte Luftsysteme mit weniger als 5 Kilogramm ist keine Erlaubnis erforderlich
  4. Erlaubnispflicht
    • Ab einem Gewicht von 5 Kilogramm muss eine Erlaubnis von einer Landesluftfahrtbehörde erteilt werden
    • Dasselbe gilt bei einem Betrieb in der Nacht
  5. Betriebsverbot
    • Gilt für unbenannte Luftfahrtsysteme unter anderem in folgenden Fällen:
      • Außerhalb der Sichtweite
      • In sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten
      • In den Kontrollzonen von Flugplätzen

Es gibt demnach einige Fragen, mit denen sich Wanderer auseinandersetzen sollten, bevor sie die Drohne in den Wanderrucksack packen.

Erst üben, dann starten

Bei einer Wanderung durch die Berge ist man oft von einem schwierigen Gelände umgeben. Bevor man die Drohne direkt mit in das Steilgelände mit, sollte man viel mit ihr üben, um das Flugverhalten kennenzulernen. Dazu kommt noch, dass die Luft in großen Höhen dünner wird, sodass auch die Leistung der Drohne nachlässt. Auch das sollte berücksichtigt werden, wenn man sich das erste Mal mit der Drohne in die Berge wagt.

Fazit

Wir stellen fest: Mit Drohnen lassen sich insbesondere bei Wanderungen durch die Berge tolle Aufnahmen erzielen, an denen sich Wanderer lange erfreuen können. Allerdings sollte man nicht unvorbereitet mit der Drohne losziehen, sondern mit Bedacht ein geeignetes Modell auswählen, sich über die rechtliche Lage informieren und vorher im Flachland üben. Dann steht dem Drohneneinsatz beim Wandern nichts mehr im Wege.

Bildnachweis: Von John Lian [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons


Dieser Artikel ist im Ressort Wanderratgeber erschienen.
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