Wandern im Wald: Betreten erlaubt - wenn man sich benimmt!


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Spaziergänge und Wanderungen im Wald entspannen und sind gut für die Gesundheit. Wer sich allerdings wortwörtlich wie die Axt im Walde aufführt, der muss unter Umständen mit harten Strafen rechnen. Generell ist der sogenannte Wald-Knigge jedoch sehr leicht einzuhalten.

Die Natur mit Rücksicht behandeln

Bewegung an der frischen Luft ist wichtig. Dass es dabei gewisse Vorschriften gibt, klingt zunächst vielleicht wie Willkür, hat jedoch einen guten Grund. Zunächst einmal: Der Wald ist für alle da! Jeder darf ihn betreten, was sogar gesetzlich im Landeswaldgesetz sowie im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten ist. Doch Vorsicht: Für jedes Land, beziehungsweise Bundesland, gibt es andere Vorgaben, an die man sich halten sollte.

Für gewöhnlich sind Wälder grundsätzlich der Privatbesitz von jemandem, doch solange er nicht eingezäunt ist, darf er für Spaziergänge jederzeit genutzt werden. Im Vordergrund des Reglements steht jedoch, der Natur ihren Raum zu lassen. Das gilt für sämtliche Gewächse des Waldes, als auch dessen Bewohner. Denn neben der Ruhestätte für den Menschen ist der Wald vor allem ein Lebensraum, der ohne seine Rücksichtnahme nicht überlebt.

Grundsätzliche Regeln für den Waldspaziergang

In erster Linie ist festgelegt, dass jeder, der den Wald betritt, sich so verhalten soll, dass der Wald als Organismus weder gefährdet, noch beschädigt wird. Die Erholung anderer sollte insgesamt nicht beeinträchtigt werden.

Dazu kommen weitere Regeln zum Einsatz:

Sofern man diese Regeln befolgt, steht einem angenehmen und entspannenden Spaziergang im Wald nichts im Wege. Konsequenzen bei Verstoß gegen die Regeln. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, der muss unter Umständen mit einer Strafe rechnen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Verordnung eines Bußgeldes.

Zwar hoffen die meisten, sie würden bei einem Verstoß nicht erwischt, doch gehen spezielle Forstleute die Wälder regelmäßig ab. Wird man ertappt, droht nicht nur eine Belehrung seitens des Försters, sondern je nach Vergehen wird auch die Polizei hinzugezogen.

Bildnachweis: Von Patrick Schneider [Lizenz] via unsplash.com


Dieser Artikel ist im Ressort Wanderratgeber erschienen.
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