Wildcamping: Was ist erlaubt, was verboten?


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Die Natur beim Wandern zu erleben und anschließend naturnah zu übernachten, das sollte eigentlich beim Campen möglich sein – doch in der Praxis ist das aufgeschlagene Zelt am Flussufer oder am Waldrand häufig sogar verboten.

Die sicherste Bank für diejenigen, die die Natur wandernd erleben und naturnah residieren wollen, ist es, sich einen Platz zum Camping im Zielland zu suchen und sich dort für einen Platz zum Zelten, für die luxuriöse Form des Campens, das Glamping, oder für ein Mobilheim zu entscheiden. Die etwas abenteuerlicheren Alternativen, wie etwas das Wildcamping, sind Thema in diesem Beitrag.

Zur Rechtslage: Das ist in Deutschland erlaubt

In Deutschland ist es recht schwer, nach einer Wanderung ein Zelt aufzuschlagen, um dort zu nächtigen. Das „Wildcampen“ ist in Deutschland weitestgehend verboten, es gibt nur wenige Ausnahmen. Allerdings gibt es einen Kniff, der da heißt: Ein Zelt für eine Nacht aufzuschlagen, ist zwar verboten. Mit Schlafsack und Isomatte im Freien zu schlafen – im Fachjargon heißt das „biwakieren“ – ist hingegen nicht gesetzlich geregelt.

In Schutzgebieten, also in Biosphärenreservaten, in Biotopen, Nationalparks und in Küstenbereichen ist das Zelten verboten, was auch bedeutet: Wer erwischt wird, muss Strafe zahlen. Auf privatem Grund ist es denkbar, den Traum vom Wildcamping umzusetzen, allerdings nur wenn der Eigentümer einwilligt. Eine kleine Gesetzeslücke besteht darin, dass laut Bundesnaturschutzgesetz der Aufenthalt in der freien Landschaft erlaubt ist – zu Erholungszwecken. Darauf beruht auch die Erlaubnis, ohne Zelt und nur mit Isomatte und Schlafsack ausgestattet unter freiem Himmel zu schlafen – quasi zu Erholungszwecken.

Ein Blick nach Europa: Dort ist Wildcampen möglich

In den meisten Ländern Skandinaviens – in Schweden, Finnland und Norwegen – ist durch das sogenannte „Jedermannsrecht“ das Zelten und das Biwakieren möglich. Von privaten Wohnanlagen muss zum Wildcampen dort ein Abstand von mindestens 150 Meter eingehalten werden. Zudem gelten in Naturschutzgebieten und Nationalparks oft strengere Regeln. In Dänemark gibt es spezielle Regeln für das Wildcampen, das per se eigentlich im Land verboten ist. Für eine Nacht im Zelt zu schlafen, ist in den ausgedehnten Wäldern Dänemarks jedoch erlaubt. Nur eine Nacht am selben Fleck zu bleiben ist dabei ebenso reglementiert, wie das Zelt, das nicht größer als ein Drei-Mann-Zelt sein und nur außerhalb der Sichtweise von Straßen und Häusern stehen darf.

Im Baltikum – also in Litauen, Lettland und Estland – ist das Wildcampen erlaubt. Die Ausnahme bilden private Grundstücke sowie Naturschutzgebiete und Nationalparks. Grundsätzlich gilt in den baltischen Staaten sowie in Skandinavien und in allen Ländern, in denen das Wildcampen mit Regeln möglich ist, dass die Camper Gast in der Natur sind und sich auch dementsprechend verhalten müssen. Das bedeutet, dass Wildcamper auf die Tier- und Pflanzenwelt achtgeben müssen, ihren Müll wieder mitnehmen und sich an Vorgaben halten müssen, wie etwa, dass nur spezielle Kochmöglichkeiten im Freien erlaubt sind.

Diesen Verhaltenskodex, der eigentlich überall dort greift, wo Menschen in der freien Natur übernachten, hat beispielsweise Schottland in ein Gesetz gegossen, was das Wildcampen in Schottland ermöglicht. In den anderen Teilen Großbritanniens – also in England und Wales – ist das Wildcampen hingegen nicht erlaubt. Klar und deutlich auf die Regelungen im eigenen Land weisen die Verantwortlichen in Belgien und den Niederlanden hin – und zwar mit Pfählen, an denen Hinweisschilder angebracht sind. Diese simple und doch ein-eindeutige Art und Weise mit dem Wildcamping umzugehen, heißt in diesen Ländern „Pfahlcampen“. Rund um den Pfahl mit Hinweisschild darf gezeltet werden. Die maximale Aufenthaltsdauer liegt bei 72 Stunden. Auch die Anzahl der Zelte ist auf drei begrenzt. Abfall muss entsorgt werden, Gaskocher sind erlaubt.

In Frankreich, Österreich und der Schweiz gelten landesspezifische Regeln. In Frankreich gibt es spezielle „Camping reglementé“-Regionen, in denen das Wildcampen erlaubt ist. In Österreich regeln die Länder eigenständig die Gesetze zum Wildcampen, was auch bedeutet: In Niederösterreich ist das Wildcampen verboten, im Burgenland ist es in Kleingruppen erlaubt. Auch in der Schweiz gelten unterschiedliche Regeln je nach Kanton. Als Faustregel gilt, dass das Wildcampen in höheren Regionen eher geduldet ist als in Naturschutzgebieten, Auen, Wäldern oder Feuchtgebieten.

Nach dem Wandern Campen oder sich verwöhnen lassen?

Diese Entscheidung muss jedoch Naturfreund für sich selbst treffen. Wer auf einer mehrtägigen Wanderung in einem Land unterwegs ist, in dem das Wildcampen erlaubt ist, sorgt mit Zelt und Schlafsack für eine gehörige Portion Flexibilität und unterstreicht den Gedanken des Naturaufenthalts. Das Manko ist jedoch die Unberechenbarkeit des Wetters: Wer tagsüber triefnass geworden ist, hat vermutlich eher weniger Spaß dabei, abends im nasskalten Zelt zu übernachten.

Ein Campingplatz, der auch feste Übernachtungsmöglichkeiten anbietet, wie etwa Appartements oder Mobilheime, ist in dieser Hinsicht von Vorteil. Zudem sorgen ein echtes Bett und eine Küche hier und da für den Wohlfühl- und Wellnessfaktor, den es nach einer anstrengenden Wanderung nun mal auch braucht. Die Kombination aus Camping und Luxus verbirgt sich hinter dem Modewort Glamping. Hier warten außergewöhnliche, naturnahe Übernachtungsmöglichkeiten auf die Gäste.

Bildnachweis: Von Michael Guite [Lizenz] via Unsplash


Dieser Artikel ist im Ressort Wanderratgeber erschienen.
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