Der bewusste Umgang mit der Natur – Wie sollten sich Wanderer im Wald verhalten?


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Narrenfreiheit haben im Wald ausschließlich seine Einwohner auf mindestens vier Beinen. Diejenigen, die auf zwei Beinen im Wald unterwegs sind, sollten sich im Gegensatz zu ihnen an einige Regeln halten, wenn sie sich in Forstgebieten aufhalten.

Grundsätzlich ist es für Menschen natürlich erlaubt, sich in sämtliche heimische Wälder zu Erholungszwecken zu begeben. Diese Grundlage macht das Waldbetretungsrecht in Deutschland zu einem der großzügigsten überhaupt – in anderen Ländern Europas fallen die Regelungen nämlich wesentlich einschränkender aus.

Dennoch wird der Aufenthalt in deutschen Wäldern ebenfalls durch bestimmte Gesetze und Regeln begrenzt. Wie sich Wanderer in den Wäldern angemessen verhalten, erklärt daher der folgende Beitrag.

Die wichtigsten Regeln für den Aufenthalt im Wald

Eines der obersten Gebote besteht darin, dass im Wald kein Feuer gemacht werden darf. Dies soll der Vorbeugung von Waldbränden dienen. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden lediglich offizielle Feuerstellen. Von März bis Oktober darf in den Wäldern im Übrigen auch nicht geraucht werden. Zu dem Waldrand muss das nächste Feuer immer mindestens 100 Meter Abstand aufweisen.

Verboten ist in Deutschland ebenfalls das Wild-Camping. Auch ist zu beachten, dass Müll immer in einer entsprechenden Mülltonne entsorgt werden muss. Dieser ist demnach keinesfalls einfach unbedacht in den Wald zu werfen – die Natur ist schließlich keine Müllhalde.

Wanderer, die gerne einmal den Ausblick von einem Jäger- oder Förstersitz genießen möchten, sollten diesem Wunsch widerstehen. Sowohl Jäger- und Förstersitze als auch Holzstapel sind nicht zu betreten. Im Übrigen dürfen auch keine Kraftfahrzeuge im Wald abgestellt oder der Waldboden mit diesen befahren werden. Es sind also stets die nächstgelegenen Parkplätze zu nutzen.

Gesunder Wald: Die Rolle der Forstbetriebe

Eine große Verantwortung kommt selbstverständlich den örtlichen Forstbetrieben zu, wenn es darum geht, die Wälder zu schützen und in einem gesunden Gleichgewicht zu halten.

Durch diese dürfen dann auch besondere Maschinen in den Wäldern eingesetzt werden, wie zum Beispiel Forwarder, Harvester, Fällbagger, Spezialtraktoren oder Holzrückewagen. Von diesen profitiert der Wald jedoch in hohem Maße, da sich die nötigen Arbeiten dank der Maschinen wesentlich effizienter ausführen lassen.

Forstbetriebe, die nicht alle diese Gerätschaften und Maschinen selbst anschaffen möchten, können heute im Übrigen auch die praktische Möglichkeit nutzen, eine Forstmaschine zu leasen. So steht ihnen stets die passende Maschine für die aktuell nötigen Arbeiten zur Verfügung und gleichzeitig lassen sich die finanziellen Belastungen gering halten.

Besonderheiten in Naturschutzgebieten

Die genannten Regeln sind natürlich auch in Naturschutzgebieten zu beachten. In diesen besonderen Zonen müssen allerdings noch weitere Besonderheiten berücksichtigt werden.

Unabhängig davon, ob sich zu Fuß oder auf dem Rad in einem Naturschutzgebiet bewegt wird: Die gekennzeichneten Wege dürfen nicht verlassen werden, da ansonsten empfindliche Pflanzen beschädigt oder tierische Einwohner aufgeschreckt werden könnten.

Besonders diejenigen, die während ihrer Wanderungen gerne Pilze pflücken, müssen wissen, dass dies in Naturschutzgebieten ebenfalls verboten ist. Auch anderweitige Pflanzen dürfen nicht arglos abgerissen werden. Hunde sind zudem zu jeder Zeit an der Leine zu führen. Dies dient vor allem dem Schutz der Tiere, die in dem Naturschutzgebiet leben. Hundehalter, die sich der Leinenpflicht widersetzen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Bildnachweis: Von Sebastian Unrau [Lizenz] via Unsplash


Dieser Artikel ist im Ressort Wanderratgeber erschienen.
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