Ruhestand in der Schweiz genießen? Diese 3 Dinge sollten Sie wissen


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Wenn das Rentenalter näher rückt, ist es Zeit, sich zu überlegen, wo man seine goldenen Jahre verbringen möchte. Atemberaubende Naturlandschaften sowie eine hohe Lebensqualität und exzellente Gesundheitsversorgung machen die Schweiz zu einem beliebten Ziel für Pensionisten. Doch das Auswandern in der Rente ist nicht ohne seine Herausforderungen. Wir haben die wichtigsten Fakten zu Aufenthaltsberechtigung, Immobilienkauf und Hypotheken in der Schweiz.

1. Pension in der Schweiz - Aufenthaltsberechtigung

Staatsangehörige aus dem EU-/EFTA-Raum dürfen sich bis zu drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung B beim Migrationsamt des jeweiligen Kantons angefragt werden. Diese ist in der Regel 5 Jahre lang gültig, wenn der Antragssteller aus einem EU-Mitgliedsstaat stammt. Insofern nichts dagegen spricht, kann sie im Anschluss daran um weitere 5 Jahre verlängert werden oder eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) angesucht werden. Nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz kann dann auch die Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Normalerweise müssen Personen, die eine Aufenthaltsbewilligung ansuchen, eine Schweizer Unfall- und Krankenversicherung abschließen. Glücklicherweise gilt für Einwanderer über 55, die in Deutschland privat versichert sind, eine Ausnahmeregelung: Sie dürfen die aktuelle Versicherung behalten.

Wer in der Schweiz wohnen möchten, ohne dort zu arbeiten, muss nachweisen können, dass die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind, um die Lebenskosten abzudecken. Da die durchschnittlichen Lebenskosten in der Schweiz doppelt so hoch sind wie in Deutschland, müssen mindestens 50.000 Franken in jährlichen Einnahmen oder ein entsprechendes Vermögen nachweisen.

2. Voraussetzungen, um als Ausländer Schweizer Immobilien zu kaufen

EU-Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegt haben, haben dieselben Rechte beim Immobilienkauf wie Schweizer. Dasselbe gilt Drittstaatsangehörigen, die zum Aufenthalt (Ausweis B) berechtigt sind und eine Immobilie als Erstwohnsitz erwerben möchten.

Wer einen Zweitwohnsitz oder eine Ferienwohnung in der Schweiz kaufen möchten, muss eine Bewilligung beim jeweiligen Kanton anfragen und eine schutzwürdige Beziehung – beispielsweise familiengeschichtlich oder beruflich – zum Standort nachweisen können.

Die Immobilienpreise in der Schweiz sind alles andere als einheitlich, doch im Durchschnitt bezahlt man für den Quadratmeter Wohnfläche mit ca. 7.700 EUR mehr als doppelt so viel wie in Deutschland. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis wird vor allem von den Preisen für Immobilien in den städtischen Zentren in die Höhe getrieben. In den ländlichen Kantonen der Schweiz finden sich durchaus Objekte, die preislich mit Deutschland vergleichbar sind.

Falls man sich für eine Immobilie in der Schweiz interessiert, empfiehlt es sich, die Wohnung oder das Haus schätzen zu lassen. Auf diese Weise können Sie sich sicher sein, dass der Preis nicht über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Eine Möglichkeit, eine kostenlose Immobilienbewertung einzuholen, finden Sie auf der Schweizer Immobilienplattform RealAdvisor.

3. Schweizer Hypotheken für Rentner

Es gibt viele Anbieter für Kredite, auf die man als Rentner in der Schweiz zurückgreifen kann. Einige davon haben sich auf sogenannte Senioren-Hypotheken ab einem Alter von 65 Jahren spezialisiert.

Zu den Bedingungen gehört in der Regel, dass die Liegenschaft einen Mindestwert erfüllt und ein maximaler Belehnungswert von 30 % des Kaufpreises bzw. 65 % des Verkehrswertes nicht überschritten wird. Darüber hinaus müssen mindestens 20 % Anzahlung geleistet werden und der Rückzahlungsrahmen ist meist kürzer als bei regulären Krediten.

Fazit

Insofern die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind, ist das Genießen der Rente in der Schweiz nur eine Frage der Vorbereitung und Recherche. Denken Sie dabei immer daran, dass die Bedingungen für Aufenthalt, Immobilienkauf und Hypotheken in manchen Kantonen günstiger sind als in anderen und informieren Sie sich im Vorfeld.

Bildnachweis: Von Mark Timberlake [Lizenz] via Unsplash


Dieser Artikel ist im Ressort Wanderratgeber erschienen.
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