Lebensversicherungen & der „ewige Widerruf“ – so läuft er ab!


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Zahlreiche Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, lassen sich wegen rechtlicher Fehler noch heute widerrufen. Als Versicherungskundin oder Versicherungskunde erhalten Sie mit dem „ewigen Widerruf“ bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge zurück. Im Vergleich zur teuren Kündigung, die meist zu Verlusten führt, stehen Ihnen beim Widerruf tausende oder zehntausende Euro mehr zu!

Warum gibt es das „ewige Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen?

Wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen, hat der Versicherer zahlreiche Informationspflichten. Er muss Sie unter anderem über das Widerrufsrecht und die entsprechenden Fristen belehren. Tut er dies nicht oder passieren dabei rechtliche bzw. formelle Fehler, kann die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnen. Denn die vollständige Information des Versicherungsnehmers ist eine der Grundvoraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist.

Bei zahlreichen Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 ist genau dies passiert. Versicherungsgesellschaften haben ihre Kunden nicht oder nicht wirksam über ihr Widerrufsrecht belehrt. Dadurch kann die Widerrufsfrist bis heute nicht enden – Sie haben ein „ewiges Widerrufsrecht“ (BGH vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Beim Widerruf darf der Versicherer – abgesehen von Risikoanteilen für Zusatzbausteine wie einen BU-Schutz – keine Kosten abziehen. Sie erhalten also alle eingezahlten Beiträge, die erzielten Gewinne des Versicherers und die bereits einbehaltenen Kosten ausgezahlt. So stehen Ihnen schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro mehr als bei einer Kündigung zu!

Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung widerrufen, erhalten im Schnitt bis zu 150 Prozent ihrer eingezahlten Prämien zurück!

Die teure Kündigung – Sie erhalten maximal den Rückkaufswert

Dass sich der Widerruf lohnt, wird besonders beim direkten Vergleich mit der Kündigung deutlich. Denn hier erhalten Sie nur den Rückkaufswert, in den der Versicherer aber alle Vertragskosten einpreist. Das folgende Beispiel zeigt, wie teuer die Kündigung einer Lebensversicherung dadurch werden kann:

Sie lösen den Vertrag nach 10 Jahren und Einzahlungen über 10.000 Euro auf. An Zinsen haben Sie 1.000 Euro erhalten. Durch Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten erhalten Sie nur 6.500 Euro ausgezahlt.

Beim Widerruf würden all diese Kosten wegfallen – Sie hätten also Anspruch auf Auszahlung der vollen 11.000 Euro!

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Wichtige Fragen in Kürze

Wie kommt das „ewige Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen zustande?

Der „ewige Widerruf“ ist möglich, weil zahlreiche Versicherer beim Abschluss der Police Fehler gemacht haben. Kunden wurden nicht nach den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht belehrt; dadurch konnte die Widerrufsfrist nicht beginnen und bis heute auch nicht enden.

Warum erhalte ich beim Widerruf der Lebensversicherung mehr als bei der Kündigung?

Da Sie den Vertrag mit dem Widerruf rückwirkend auflösen, hat der Versicherer alle Beiträge zu Unrecht einbehalten und Kosten unberechtigterweise abgezogen. Aus diesem Grund haben Sie Anspruch darauf, dieses Geld wieder zurückzuerhalten. Außerdem steht Ihnen der tatsächliche Gewinn (nicht nur der Garantiezins), den der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, zu.

Wie mache ich den Widerruf bei meiner Lebensversicherung geltend?

Den „ewigen Widerruf“ machen Sie am besten mit einem erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht geltend. Denn die Erfahrung zeigt, dass Laien meist besonders an der versicherungsmathematischen Berechnung der Auszahlungssumme scheitern.

Bildnachweis: Von Scott Graham [Lizenz] via Unsplash


Dieser Artikel ist im Ressort Wanderratgeber erschienen.
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