Anspruch auf ein Sabbatical


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Viele Arbeitnehmer:innen fühlen sich in der Tretmühle des beruflichen Alltags gefangen. Nach einigen Jahren im Job merken sie, dass sich ein Burnout ankündigt oder die Zeit für die Familie fehlt. Andere möchten eine längere Reise antreten oder die berufliche Weiterbildung vorantreiben.

Die Lösung, um eines oder mehrere dieser Vorhaben in die Realität umzusetzen, könnte ein Sabbatical sein. Wer hat Anspruch auf eine berufliche Auszeit und was muss dabei beachtet werden?

Was wird unter einem Sabbatical verstanden?

Ein Sabbatical beziehungsweise Sabbatjahr ist laut den Experten von rightmart.de ein Arbeitszeitmodell, das es Beschäftigten ermöglicht, ihre berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr zu unterbrechen. Es kann zur Erholung genutzt werden oder dazu dienen, eigene Projekte zu realisieren.

Der Begriff selbst geht ursprünglich auf den hebräischen "Sabbat" zurück, der eine längere Pause für Böden und Landarbeiter nach sieben Jahren Einsatz vorsieht. Heute wird damit allgemein eine berufliche Auszeit umschrieben.

Welche Gründe bestehen für ein Sabbatjahr?

Ein Sabbatical ist nicht als "langer Urlaub” zu verstehen. Es sollte einen Zweck erfüllen und die betroffenen Arbeitnehmer:innen beruflich und privat voranbringen. Dabei wird eine berufliche Auszeit wie folgt begründet:

Sabbatical – Vorzüge und Nachteile

Die Dauer eines Sabbaticals ist nicht gesetzlich festgelegt. Üblich sind drei Monate (Kurz-Sabbatical), sechs Monate (Halb-Sabbatical) oder ein Jahr (Sabbatjahr). Manche Arbeitgeber erlauben einen unbezahlten Urlaub von bis zu fünf Jahren. Ein Sabbatical kann mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden sein:

Vorteile

Nachteile

Existiert ein Anspruch auf ein Sabbatical?

Im Arbeitsrecht besteht kein allgemeiner Anspruch auf ein Sabbatical. Allerdings kann eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dann ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Auszeit zu gewähren. Die Ausnahme bilden Beamt:innen und Angestellte im öffentlichen Dienst. Diese haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine längere Pause und machen davon regen Gebrauch.

Sabbatical für Beamt:innen und Angestellten des öffentlichen Dienstes

Bei Beamt:innen ist das Sabbatjahr mit einem Antrag auf Teilzeitbeschäftigung verbunden. Dabei werden vor dem Antritt die Bezüge innerhalb eines bestimmten Zeitraums um bis zu 50 Prozent gekürzt, aber in Vollzeit weitergearbeitet. Die gesparten Beträge werden zur Finanzierung des Sabbaticals eingesetzt.

Im öffentlichen Dienst vereinbaren die Arbeitnehmer:innen in Kooperation mit dem Betriebsrat ein Langzeitarbeitskonto. Mit einem solchen können die Beschäftigten in gewissen Phasen vorarbeiten. Das dabei gesammelte Guthaben wird dann während der Auszeit in Anspruch genommen.

Sabbatjahr für Angestellte

In der freien Wirtschaft haben Angestellte bisher leider noch keinen Anspruch auf ein Sabbatjahr. In diesem Falle muss mit dem jeweiligen Arbeitgeber direkt verhandelt werden.

Wird das Gehalt weiterbezahlt?

Ein Sabbatical gibt es nicht umsonst. In jedem Fall müssen Einschnitte beim Einkommen in Kauf genommen werden. Die Kosten korrelieren dabei stark mit der Dauer der Auszeit und den Vorhaben, die mit dieser verbunden sind.

Dieser Umstand beinhaltet, dass ein Sabbatical eine Vorlaufzeit benötigt, in der Rücklagen gebildet werden. Um trotzdem weiterhin in einer gewissen Form ein Gehalt beziehen zu können, bieten sich zwei Finanzierungsmodelle an:

Sabbatical und Urlaubsansprüche

Bei einer bezahlten sowie einer unbezahlten Auszeit bleibt der gesetzliche Anspruch auf Urlaub erhalten, sofern an die alte Arbeitsstelle zurückgekehrt wird.

Sabbatjahr und die Krankenversicherung

Sofern das Sabbatjahr mit einer Gehaltsfortzahlung verbunden ist, bleiben die Angestellten automatisch krankenversichert. Auch bei einem einmonatigen unbezahlten Sonderurlaub bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Guthaben an Arbeitszeit beziehungsweise geldwerten Mitteln ausschließlich zum Zwecke eines Sabbaticals genutzt werden. Es empfiehlt sich, diesen Anspruch schriftlich festzuhalten.

Wenn der Arbeitsvertrag während des Sabbaticals ruht, besteht eine einmonatige Nachversicherungsfrist. Danach muss sich selbstständig um eine Renten- und Krankenversicherung gekümmert werden.

Bildnachweis: Von Kalen Emsley [Lizenz] via Unsplash


Dieser Artikel ist im Ressort Wanderratgeber erschienen.
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